Geschätzte Vereinsverantwortliche
Der Bundesrat hat am 14. April 2021 weitere nationale Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 19. April 2021. In der Beilage finden Sie das aktuelle Schutzkonzept STPV.
Für unsere Tätigkeit im nicht professionellen Kulturbereich heisst dies, dass Aktivitäten in Innenräumen von Gruppen (bisher maximal 5 Personen) neu bis maximal 15 Personen möglich sind. Dies geltend für Personen mit Jahrgang 2000 und älter; Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen Jahrgang 2001 und jünger sind anzahlmässig nicht beschränkt. Aktivitäten im Freien sind bis maximal 15 Personen möglich, bei üblichem Abstand (1.5m) ohne Gesichtsmaske.
Was auf den ersten Blick als positive Nachricht und Lockerung interpretiert werden könnte, ist für unsere Bläser (Pfeifer, Claironisten) in Wirklichkeit eine massive Einschränkung dessen, was bisher möglich war. Das Spielen eines Blasinstrumentes in Innenräumen ohne Gesichtsmaske ist nur dann möglich, wenn pro Person 25m2 Fläche zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass die einzelnen Musiker*innen mit einem Abstand von 5 (!) Metern in alle vier Richtungen auseinandersitzen müssen, sofern keine technischen Massnahmen wie Plexiglaswänden vorhanden sind. Damit wären ohne technische Massnahmen Proben nur noch in Räumlichkeiten mit 375 Quadratmeter (15 Personen a 25 m2) Fläche möglich. Eine normale Gemeindeturnhalle würde hier schon nicht mehr ausreichen. Konsequenz: das Gruppenspiel für Bläser in Innenräumen ist nur noch sehr erschwert oder gar nicht mehr möglich!
Wir bedauern diesen für uns schwer nachvollziehbaren Entscheid und bemühen uns weiterhin, auf politischer Ebene (via Schweizer Musikrat) unserem Anliegen Verhör zu verschaffen.
Sowohl für Proben wie öffentliche Anlässe sind in jedem Fall kantonale Sonderregelungen zu beachten.
STPV Info Covid-19_9. Empfehlung_2021.04.20_d