SUISA Liste der aufgeführten Werke
(via stpv.ch) Per Ende 2011 im Dezember 2011 ist die Liste der aufgeführten Werke der letzten zwei Jahre (2010 und 2011) der STPV-Vereine (die via den STPV abrechnen) einzusenden.
In der Schweiz ist jeder, der Musik öffentlich nutzen und aufführen will, verpflichtet eine Erlaubnis in Form einer Urheberrechtsentschädigung (Lizenz) einzuholen. Wie hoch die Urheberrechtsentschädigung ist, hängt von der Art der Nutzung ab und ist in den Tarifen der SUISA festgelegt.
Wichtig: Die Anzahl der gemeldeten Kompositionen und Märsche hat keinen Einfluss auf den Beitrag den die STPV-Vereine entrichten. Die Meldung wird dadurch einfach besser und genauer. Und dieses Geld fliesst zurück an die Komponisten die die STPV-Vereine melden.
Es liegt also in unserem Interesse, dass wir auf diese Weise unsere eigenen, unserer Szene angehörenden Komponisten und deren attraktiven Werke mit dieser Meldung unterstützen.
